Bevor Sie die Ware kaufen, müssen Sie den Antrag stellen!
Geben Sie bei der Antragstellung die Höhe der voraussichtlichen förderfähigen Kosten angegeben an. Seien Sie großzügig, runden Sie die Beträge auf.
Sie können direkt nach der Eingangsbestätigung mit der Maßnahme beginnen. Sie müssen jedoch spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (nach der Inbetriebnahme), zusammen mit dem Verwendungsnachweis, die Abschlussrechnung des Heizungsbauers, die Fachunternehmererklärung, die Schornsteinfegerbescheinigung und der Nachweis des hydraulischen Abgleichs einreichen.