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Unsere Kessel- Austauschprämie für dich und deine Familie

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Wenn du vom 05.12.2020 bis zum 15.01.2021 einen ROBINWOOD ECOPELLET kaufst, erhältst du nicht nur 45% BAFA-Förderung, sondern auch noch exklusive 1.000,00€ von uns oben drauf!

Teilnahmebedingungen für die einmalige 1.000,00€ Prämie:

1️⃣ Stelle unter diesem Link den BAFA-Antrag (wenn du Hilfe benötigst erreichst du uns unter der +49 7705-9769690) ✅

2️⃣ Kaufe nur über diesen Link einen RobinWood EcoPellet ✅

3️⃣ Schieße ein Foto von deiner alten Heizung und von deinem neuen EcoPellet ✅

4️⃣ Vergebe RobinWood auf Google fünf Sterne ⭐⭐⭐⭐⭐ und teile deine Erfahrungen mit uns ✅

5️⃣ Sende uns eine Nachricht mit: Den vorher nachher Bildern der Heizung und einem Screenshot der Bewertung ✅

6️⃣ Erhalte deine 1.000,00€ Prämie 💸 ✅

Staatliche Förderung für "Heizen mit erneuerbaren Energien 2020" in Deutschland

Förderübersicht: Heizen mit erneuerbaren Energien 2020

ROBIN WOOD - HEIZEN MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN 2020

Die Bundesregierung bietet hochattraktive Förderungen auch für das

Heizen mit Holzpellets.

Förderung finanziell so attraktiv wie nie!

45% Staatliche Förderung

Beispiel: Ersetzen Sie Ihren alten Öl-Kessel durch eine umweltfreundliche Pelletheizung von Robin Wood, beträgt die Staatliche Förderung 45% der Investitionssumme.

Kombinieren Sie Ihre neue Pelletheizung mit Thermischen Solarkollektoren, so wird die Gesamtanlage mit 45% gefördert.

35% Staatliche Förderung

Beispiel: Beim Austausch der alten Heizungsanlage wird jede ROBIN WOOD Pelletheizung mit 35 % der Brutto-Investitionskosten staatlich gefördert.

Bei Neubauten wird auch der Einbau eines effizienten Pellet-Brennwertkessels (ECOPELLET PRO CONDENS) mit 35 % der Investitionskosten staatlich gefördert.

Kombinieren Sie Ihre neue Pelletheizung mit Thermischen Solarkollektoren, so wird die Gesamtanlage mit 35% gefördert.

Bewilligungsinstanz ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Als oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wichtige Verwaltungsaufgaben für den Bund wahr. Mit dem BAFA fördert die Bundesregierung jetzt noch attraktiver als bisher den Austausch von Heizungsanlagen und den Einbau von umweltfreundlichen Pelletskesseln! Förderanträge werden direkt über das BAFA gestellt.

Ergänzungskredit über KfW möglich

Neben der staatlichen BAFA-Förderung kann die KfW-Förderbank auch zinsgünstige Darlehen mit Rückzahlungsverzicht gewähren. Die bundeseigene KfW-Förderbank finanziert mit umfangreichen Fördermitteln den Bau oder Kauf von energieeffizienten Gebäuden, die energetische Sanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien.
 
 
 

Förderfähige Kosten

 

I. Anlagenkosten

 

  • Wärmeerzeuger (Pelletkessel)

  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers

  • Brennstoffaustragung-, förderung- und -zufuhr (Biomasseanlagen)

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme

  • Wärmespeicher (z.B. Pufferspeicher)

 

 

II. Nebenkosten (Umfeldmaßnahmen)

 

  • Heiz- bzw. Technikraum (nur im Gebäudebestand)

  • Brennstoffaufbewahrung

  • Abgassysteme und Schornsteine (nur im Gebäudebestand)

  • Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (nur im Gebäudebestand)

  • Warmwasserbereitung (nur im Gebäudebestand)

  • Demontagearbeiten

  • Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen

Eine detaillierte Aufstellung der förderfähigen Kosten finden Sie im Merkblatt der BAFA:

Voraussetzung für die Förderung

Alle Pelletkessel von ROBIN WOOD erfüllen die Fördervoraussetzungen und sind bei der BAFA als förderfähige Pellet-Kessel gelistet..

Beachten Sie bitte, dass es in der Sanierung keine Förderung für 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen, die der bestehenden Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) unterliegen.

Im Neubau werden ausschließlich Pellet-Brennwertkessel gefördert (z.B.: ECOPELLET PRO CONDENS)

Wie bekomme ich die Förderung?

Bevor Sie die Ware kaufen, müssen Sie den Antrag stellen!

Geben Sie bei der Antragstellung die Höhe der voraussichtlichen förderfähigen Kosten angegeben an. Seien Sie großzügig, runden Sie die Beträge auf.

Sie können direkt nach der Eingangsbestätigung mit der Maßnahme beginnen. Sie müssen jedoch spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (nach der Inbetriebnahme), zusammen mit dem Verwendungsnachweis, die Abschlussrechnung des Heizungsbauers, die Fachunternehmererklärung, die Schornsteinfegerbescheinigung und der Nachweis des hydraulischen Abgleichs einreichen.

Beispiele über die Höhe der Förderung: